Diese Informationen fassen die Haftungsregeln zusammen, die von China Airlines gemäß den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft und dem Montrealer Übereinkommen angewendet werden.
Die Haftung für Tod oder Körperverletzung von Fluggästen unterliegt keiner finanziellen Beschränkung. Bei Schäden bis zu 100.000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung) kann die Fluggesellschaft keine Einwände gegen Schadensersatzansprüche erheben. Bei höheren Beträgen kann sich die Fluggesellschaft gegen einen Anspruch verteidigen, indem sie nachweist, dass sie nicht fahrlässig oder anderweitig schuldhaft gehandelt hat.
Vorschusszahlungen
Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, hat die Fluggesellschaft innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadensersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung zu leisten, um die unmittelbaren Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall beträgt diese Vorschusszahlung nicht weniger als 16.000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung).
Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen
Bei Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen haftet die Fluggesellschaft für Schäden, es sei denn, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen ist auf 4.150 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung) begrenzt.
Verspätungen bei der Beförderung von Reisegepäck
Bei Verspätungen bei der Beförderung von Reisegepäck haftet die Fluggesellschaft für Schäden, es sei denn, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungen bei der Beförderung von Reisegepäck ist auf 1.000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung) begrenzt.
Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck
Die Fluggesellschaft haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck bis zu einer Höhe von 1.000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung). Bei aufgegebenem Gepäck haftet sie auch ohne eigenes Verschulden, es sei denn, das Gepäck war bereits vorher schadhaft. Bei nicht aufgegebenem Gepäck haftet die Fluggesellschaft nur bei Verschulden.
Höhere Haftungsgrenzen für Gepäck
Ein Fluggast kann von einer höheren Haftungsgrenze profitieren, indem er spätestens beim Check-in eine besondere Erklärung abgibt und eine zusätzliche Gebühr entrichtet.
Beschwerden bezüglich Gepäck
Bei Beschädigung, Verspätung, Verlust oder Zerstörung von Gepäck muss der Fluggast so schnell wie möglich eine schriftliche Beschwerde an die Fluggesellschaft richten. Bei Beschädigung von aufgegebenem Gepäck muss der Fluggast innerhalb von sieben Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen, jeweils ab dem Zeitpunkt, zu dem das Gepäck dem Fluggast zur Verfügung gestellt wurde, schriftlich Beschwerde einlegen.
Haftung der vertraglichen und der ausführenden Fluggesellschaft
Wenn die ausführende Fluggesellschaft nicht mit der vertraglichen Fluggesellschaft identisch ist, kann der Fluggast seine Anzeige oder Schadensersatzansprüche an jede der beiden Gesellschaften richten. Ist auf dem Flugschein der Name oder Code einer Fluggesellschaft angegeben, so ist diese die vertragliche Fluggesellschaft.
Klagefrist
Gerichtliche Klagen auf Schadensersatz müssen innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem Tag der Ankunft des Flugzeugs oder dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen, erhoben werden.
Grundlage der Informationen
Grundlage für die oben beschriebenen Regeln ist das Montrealer Übereinkommen vom 28. Mai 1999, das in der Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 (geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002) und die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt wird.
Haftungsausschluss: Dies ist eine Mitteilung, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 889/2002 der Europäischen Gemeinschaft erforderlich ist. Diese Mitteilung kann nicht als Grundlage für einen Schadensersatzanspruch oder zur Auslegung der Bestimmungen der Verordnung oder des Montrealer Übereinkommens verwendet werden und ist nicht Bestandteil des Vertrags zwischen der Fluggesellschaft und dem Passagier. Die Fluggesellschaft übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts dieser Mitteilung.