Verbotene/Einschränkungen unterliegende Gegenstände
Aus Gründen der Sicherheit aller Passagiere, der Besatzung und des Flugzeugs sind die folgenden Gegenstände im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck strengstens verboten:
- Sprengstoff, Munition, Feuerwerkskörper und Leuchtsignale
- Sicherheitsbehälter/Behälter, die Gegenstände wie Lithiumbatterien oder Pyrotechnik enthalten
- Petroleum, Petroleumheizer, elektrischer Petroleumheizer
- Komprimierte Gase (entflammbar, nicht entflammbar, giftig) wie Butan, Propan, Tauchzylinder, Feuerzeugbenzin oder Nachfüllgas
- Oxidierende Stoffe wie Bleichpulver und Peroxide
- Entflammbare Flüssigkeiten wie Lacke und Klebstoffe
- Entflammbare feste Stoffe wie Schwefelzündhölzer oder Streichhölzer sowie leicht entzündbare Gegenstände
- Abwehrstoffe wie Pfefferspray mit reizenden Eigenschaften
- Giftstoffe wie Arsen, Cyanid oder Insektizide
- Radioaktive Materialien
- Korrosive Materialien wie Quecksilber (das beispielsweise in Thermometern oder Blutdruckmessgeräten enthalten sein kann), Säure-, Alkali- und Nasszellenbatterien
- Alle weiteren Substanzen, die bei einem Flug eine Gefahr darstellen, wie magnetische, ätzende oder reizende Materialien
- Hoverboards mit fest verbauten oder nicht entfernten Lithiumakkus, E-Boards (selbstbalancierende Rollbretter), Balance Boards, elektrische Gepäck-Roller und ähnliche Board-Geräte
- Alle Geräte mit Lithiumakku über 160 Wh sind an Bord des Flugzeugs verboten. (Außer mit Lithiumakku betriebene Rollstühle/Mobilitätshilfen)
- Sturmfeuerzeuge, Überallzündhölzer, Zigarrenfeuerzeuge, batteriebetriebene Feuerzeuge (z. B. Laser-, Plasma-, Tesla-, Sturm- und Lichtbogen-Feuerzeuge) ohne Sicherheitskappe oder Schutz gegen unbeabsichtigtes Einschalten sind verboten.