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Informationen zu Gefahrgut

Verbotene/Einschränkungen unterliegende Gegenstände

Verbotene/Einschränkungen unterliegende Gegenstände

Aus Gründen der Sicherheit aller Passagiere, der Besatzung und des Flugzeugs sind die folgenden Gegenstände im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck strengstens verboten:

  • Sprengstoff, Munition, Feuerwerkskörper und Leuchtsignale
  • Sicherheitsbehälter/Behälter, die Gegenstände wie Lithiumbatterien oder Pyrotechnik enthalten
  • Petroleum, Petroleumheizer, elektrischer Petroleumheizer
  • Komprimierte Gase (entflammbar, nicht entflammbar, giftig) wie Butan, Propan, Tauchzylinder, Feuerzeugbenzin oder Nachfüllgas
  • Oxidierende Stoffe wie Bleichpulver und Peroxide
  • Entflammbare Flüssigkeiten wie Lacke und Klebstoffe
  • Entflammbare feste Stoffe wie Schwefelzündhölzer oder Streichhölzer sowie leicht entzündbare Gegenstände
  • Abwehrstoffe wie Pfefferspray mit reizenden Eigenschaften
  • Giftstoffe wie Arsen, Cyanid oder Insektizide
  • Radioaktive Materialien
  • Korrosive Materialien wie Quecksilber (das beispielsweise in Thermometern oder Blutdruckmessgeräten enthalten sein kann), Säure-, Alkali- und Nasszellenbatterien
  • Alle weiteren Substanzen, die bei einem Flug eine Gefahr darstellen, wie magnetische, ätzende oder reizende Materialien
  • Hoverboards mit fest verbauten oder nicht entfernten Lithiumakkus, E-Boards (selbstbalancierende Rollbretter), Balance Boards, elektrische Gepäck-Roller und ähnliche Board-Geräte
  • Alle Geräte mit Lithiumakku über 160 Wh sind an Bord des Flugzeugs verboten. (Außer mit Lithiumakku betriebene Rollstühle/Mobilitätshilfen)
  • Sturmfeuerzeuge, Überallzündhölzer, Zigarrenfeuerzeuge, batteriebetriebene Feuerzeuge (z. B. Laser-, Plasma-, Tesla-, Sturm- und Lichtbogen-Feuerzeuge) ohne Sicherheitskappe oder Schutz gegen unbeabsichtigtes Einschalten sind verboten.
Einschränkungen unterliegende Gegenstände im Handgepäck

Einschränkungen unterliegende Gegenstände im Handgepäck

Aus Gründen der Flugsicherheit dürfen die folgenden Gegenstände nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Wir empfehlen Ihnen, diese in Ihrem aufgegebenen Gepäck zu verstauen:

  • Messer (darunter Jagdmesser, Schwerter und Taschenmesser)
  • Schusswaffen (Pistolen, Revolver, Flinten, Gewehre, Munition sowie Zubehör dafür)
  • Scheren und andere scharfe Gegenstände/Objekte mit Klingen, die durch die lokale Gesetzgebung untersagt sind, wie Eispickel und Nagelknipser
  • Waffen wie Peitschen, Nunchakus, Schlagstöcke oder Elektroschocker
  • Knüppel, Werkzeuge und landwirtschaftliche Geräte, wie Äxte, Schraubendreher, Ketten oder Hacken
  • Spielzeugwaffen/waffenförmige oder waffenähnliche Gegenstände und Handschellen
  • Sportausrüstung wie Baseball-/Cricketschläger, Golfschläger, Hockeyschläger und Billardqueues
  • Aerosole (Haarsprays, Parfüme, alkoholhaltige Medikamente) nicht über 0,5 kg/Liter pro Artikel und 2,0 kg/Liter Gesamtgewicht
  • Alle weiteren Gegenstände, die durch die lokale Gesetzgebung als sicherheitsgefährdend eingestuft werden
  • Alle weiteren Gegenstände, die den oben genannten Gegenständen ähneln oder vergleichbare Funktionen erfüllen
Beschränkungen zu Lithiumbatterien

Allgemeine Vorschriften für die Mitnahme von Lithiumbatterien im Flugzeug

Für Passagiere, die mobile elektronische Geräte (z. B. Kameras, Mobiltelefone, Laptops) mit an Bord nehmen, deren Akkus Lithiummetall oder Lithiumionen enthalten, gelten folgende Vorschriften:

Elektronische Geräte mit eingebauten Lithiumbatterien

Wattstundenzahl (Wh) der Batterie≦ 100 Wh/2 g Lithium101–160 Wh/2–8 g> 160 Wh/8 g
Zustimmung des Betreibers erforderlichNeinJaNicht als Gepäck an Bord zulässig
Im Handgepäck zulässigJaJaNicht als Gepäck an Bord zulässig
Als aufgegebenes Gepäck zulässigJaJaNicht als Gepäck an Bord zulässig
Max. Anzahl/pro Person15*15*Nicht als Gepäck an Bord zulässig

Ersatzlithiumbatterien (einschließlich Powerbanks)

Wattstundenzahl (Wh) der Batterie≦ 100 Wh/2 g Lithium101–160 Wh/2–8 g> 160 Wh/8 g
Zustimmung des Betreibers erforderlichNeinJaNicht als Gepäck an Bord zulässig
Im Handgepäck zulässigJaJaNicht als Gepäck an Bord zulässig
Als aufgegebenes Gepäck zulässigNeinNeinNicht als Gepäck an Bord zulässig
Max. Anzahl/pro Person20*15*Nicht als Gepäck an Bord zulässig
* Die Zustimmung des Betreibers ist erforderlich, wenn ein Passagier mehr als 15 mobile elektronische Geräte oder mehr als 20 Ersatzbatterien mitführt.
* Artikel, die Lithiumbatterien enthalten, müssen für jede Lithiumbatterie alle Prüfvorschriften des Abschnitts 38.3 des „Handbuchs über Prüfungen und Kriterien, Teil III“ der Vereinten Nationen erfüllen.

Wenn Sie als Passagier elektronische Geräte mit eingebauten Lithiumbatterien im aufgegebenen Gepäck mit sich führen, stellen Sie bitte Folgendes sicher:

  • Das Gerät muss vor Beschädigung und versehentlichem Anschalten geschützt sein. (Umwickeln Sie es dazu mit Stoff o. ä. Materialien oder verwenden Sie eine stabile Verpackung.)
  • Das Gerät muss vollständig ausgeschaltet sein. (Es darf sich nicht im Schlaf- oder Standby-Modus befinden.)

Gepäckbestimmungen für Smart Luggage mit Lithium(ionen)batterien:

Nicht entfernbare Lithiumbatterien:
 
  • Batterien, die weniger als 0,3 g Lithium enthalten oder deren Leistung unter 2,7 Wattstunden liegt (wie z. B. Knopfzellen):
    • Aufgegebenes Gepäck: Kann eingecheckt werden.
    • Handgepäck: Das Smart Luggage muss den Handgepäckbestimmungen entsprechen, und die Sendegeräte müssen den Richtlinien zur Verwendung elektronischer Geräte entsprechen, die in unserem Bordmagazin aufgeführt sind.
  • Batterien, die mehr als 0,3 g Lithium enthalten oder deren Leistung über 2,7 Wattstunden liegt, sind sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck verboten.
 
Entfernbare Lithiumbatterien:
 
  • Die Leistung der Lithiumbatterie muss unter 160 Wattstunden liegen:
    • Aufgegebenes Gepäck: Die Batterie muss entnommen und als Handgepäck mitgeführt werden.
    • Handgepäck: Das Smart Luggage muss den Handgepäckbestimmungen entsprechen, und die Sendegeräte müssen den Richtlinien zur Verwendung elektronischer Geräte entsprechen, die in unserem Bordmagazin aufgeführt sind.
Hinweis
  • Einzelheiten zu den Mitnahmebeschränkungen Taiwans (ROC) für Lithiumbatterien (für elektrische Rollstühle und ähnliche Mobilitätshilfen) in Flugzeugen finden Sie hier.
  • Einzelheiten zu den Mitnahmebeschränkungen der Volksrepublik China (PRC) für Lithiumbatterien in Flugzeugen finden Sie hier.
  • Einzelheiten zu den Mitnahmebeschränkungen der USA für Lithiumbatterien in Flugzeugen finden Sie hier.
Sonstiges

Sonstiges

  • Informationen zur Mitnahme von Medizinbedarf finden Sie auf der Seite Medizinische Unterstützung.
  • Eine Liste an Gefahrgütern, die im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden dürfen, finden Sie auf der Website der Civil Aviation Administration.
  • Elektronische Zigaretten (E-Pfeifen, E-Zigarren), erhitzter Tabak, Verdampfer für elektronische Zigaretten und elektronische Nikotinprodukte dürfen nur im Handgepäck, nicht aber im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.
  • Das Verwenden von elektronischen Zigaretten und erhitztem Tabak ist während des gesamten Fluges untersagt.
  • Passagieren, die nach Taiwan einreisen, ist das Mitführen von elektronischen Zigaretten und erhitztem Tabak durch die FDA und den Zoll von Taiwan untersagt.
  • Für Reisende nach und ab Festlandchina, Hongkong und Macau zählen zu streng verbotenen Gegenständen auch Elektroschocker, komprimiertes Spraygas und verstellbare Schlagstöcke. Diese Gegenstände sind auch im aufgegebenen Gepäck streng verboten. Weitere Einzelheiten finden Sie auf dieser Seite.
  • Europäische Vorschriften: Wenn Sie in nach/ab der EU reisen, müssen Reisende die Vorschriften für verbotene Gegenstände im Gepäck für die Kabine und den Frachtraum befolgen. Weitere Informationen finden Sie in Anhang 4-C und 5-B dieser Seite.