Verbotene/Einschränkungen unterliegende Gegenstände
Im Interesse der Sicherheit unserer Passagiere, Flugbegleiter und Cockpitbesatzung sind die folgenden Gegenstände streng verboten:
- Lithiumbatterien, mit einer Wattstundenleistung höher als 160 Wh
- Batteriebetriebene Feuerzeuge (z.B. Laser-Plasma-Feuerzeuge, Tesla-Spulenfeuerzeuge, Flussfeuerzeuge und Bogenfeuerzeuge) ohne Schutzkappe oder Schutz vor unbeabsichtigtem Einschalten
- Sprengstoff, Munition, Feuerwerkskörper und Leuchtsignale
- Sicherheitsbehälter/Behälter, die Gegenstände wie Lithiumbatterien oder Pyrotechnik enthalten
- Petroleum, Petroleumheizer, elektrischer Petroleumheizer
- Komprimierte Gase (entflammbar, nicht entflammbar, giftig) wie Butan, Propan, Tauchzylinder, Feuerzeugbenzin oder Nachfüllgas
- Oxidierende Stoffe wie Bleichpulver und Peroxide
- Entflammbare Flüssigkeiten wie Lacke und Klebstoffe
- Entflammbare Gegenstände wie Streichhölzer und leicht entzündbare Gegenstände
- Abwehrstoffe wie Pfefferspray mit reizenden Eigenschaften
- Giftstoffe wie Arsen, Cyanid oder Insektizide
- Radioaktive Materialien
- Korrosive Materialien wie Quecksilber (das beispielsweise in Thermometern oder Blutdruckmessgeräten enthalten sein kann), Säure-, Alkali- und Nasszellenbatterien
- Alle weiteren Substanzen, die bei einem Flug eine Gefahr darstellen, wie magnetische, ätzende oder reizende Materialien
- Hoverboards (Schwebebretter), E-Boards (selbstbalancierendes Rollbretter) und elektrische Scooter sind sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck verboten, sofern die Lithium-Batterie nicht entfernt werden kann. Die entfernte Batterie muss separat geschützt im Handgepäck transportiert, und kann währenddessen nicht aufgeladen werden.
- Mobile Ladegeräte und Ladeschalen