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Handgepäck

Handgepäck
Informationen zu Handgepäck

Informationen zu Handgepäck

Aus Sicherheitsgründen umfasst das Handgepäck Kabinengepäck, persönliche Gegenstände, Reisezubehör und Sondergepäck, die die Vorgaben zu Größe, Gewicht und Kontingent sowie die Bestimmungen zur Annahme von Gepäck erfüllen müssen. Für die Gepäckfächer über den Sitzen gelten Gewichtsgrenzen. Daher werden die Passagiere gebeten, beim Boarding die CI-Vorschriften für das Handgepäck einzuhalten, um eine Überlastung der Gepäckfächer über ihren Sitzen zu vermeiden, da dies ihre eigene Sicherheit und die anderer Passagiere gefährden könnte. Wenn das Handgepäck nicht sicher in der Kabine verstaut werden kann, muss es als Gepäck aufgegeben werden.

Bitte verstauen Sie Ihr Handgepäck ordnungsgemäß und stellen Sie sicher, dass es den angegebenen Abmessungen und Gewichtsgrenzen für die Lagerkapazitäten entspricht.
Handgepäck, das im geschlossenen Gepäckfach über den Sitzen verstaut wirdHandgepäck, das unter dem Passagiersitz verstaut wird
• Das Gepäck muss sicher verstaut werden, damit die Mitglieder des Kabinenpersonals die Fächer ohne Kraftaufwand schließen können.
• Gepäck darf nicht aus den Gepäckfächern über den Sitzen fallen, wenn die Türen geöffnet sind.
• Das Handgepäck muss unter einem Passagiersitz verstaut werden, damit es nicht seitlich in den Gang rutscht.
Alle anderen Spezifikationen müssen befolgt werden:
• Handgepäck darf die Bewegung von Fluggästen zum, vom oder über den Gang nicht behindern, und es darf nicht auf dem Schoß des Fluggastes abgelegt werden.
• Die Kleiderablage ist kein geeigneter Ort zum Verstauen von Passagiergepäck.
Hinweis:
An bestimmten Flughäfen können die Größenbeschränkungen für Handgepäck aufgrund der Lagerkapazität des Flugzeugs, insbesondere bei Flugzeugen mit nur einem Gang, strenger sein. Auch wenn Ihr Handgepäck den Vorgaben für Standardgrößen entspricht, passt es möglicherweise nicht in die oberen Gepäckfächer oder unter den Sitz vor Ihnen. In solchen Fällen wird Ihr Gepäck als aufgegebenes Gepäck aufbewahrt und im Frachtraum transportiert. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken.

1. Kabinengepäck
REISEKLASSEZulässige Anz.MaßeGewicht
(Premium) Business Class2a. 56 x 36 x 23 cm
7 kg/Stk
b. Die Größe des Kleidersacks darf im gefalteten Zustand 20 cm nicht überschreiten
Premium Economy Class156 x 36 x 23 cm7 kg/Stk
Economy Class156 x 36 x 23 cm7 kg/Stk
Hinweis:  
  1. Bitte beachten Sie, dass einige Handgepäckstücke, auch wenn ihre Gesamtabmessungen die zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten, aufgrund ihrer speziellen Form möglicherweise nicht in das obere Gepäckfach passen und als Gepäck aufgegeben werden müssen.
  2. Wenn Sie Smart Luggage mit an Bord bringen, das nicht den Vorschriften für Handgepäck entspricht, müssen Sie die Lithium-(Ionen-)Batterie entfernen, das Gepäck aufgeben und gemäß den Sicherheitsbestimmungen mit sich führen. Klicken Sie hier, um mehr über die Vorschriften zu Lithium-Batterien an Bord zu erfahren.
  3. Gebühren für Übergepäck fallen an, wenn Ihr Handgepäck die Freigepäckgrenze überschreitet.
 
2. Persönliche Gegenstände:
Zusätzlich zum oben genannten Kabinengepäck darf jeder Passagier kostenlos ein Stück der folgenden persönlichen Gegenstände mitführen:
  • Kleiner Rucksack bzw. Handtasche
  • Laptop bzw. Aktentasche
  • Begrenzte Menge an Duty-free-Ware
  • Kameratasche, kleine Kamera bzw. Fernglas
  • Für Babys und Kleinkinder: Windeln, Fläschchen und Kindernahrung für den Flug
  • Regenschirm
  • Persönliche Kleidung bzw. Lebensmittel für den Verzehr während des Fluges in Einwegverpackungen

3. Reisezubehör:
  • Multifunktions-Gepäck, ein aufblasbares Kissen oder anderes Reisezubehör, das von Passagieren im Handgepäck mitgeführt und als zusätzliche Fußstütze für Kinder genutzt werden kann, um ihnen das Liegen während des Fluges zu ermöglichen. Diese Gegenstände dürfen unter Einhaltung der vom Hersteller festgelegten Gebrauchsanweisungen auf unseren Flügen verwendet werden.
  • Reisezubehör, das aus Platzgründen nicht im Handgepäck mitgeführt werden kann oder größer als 56 x 36 x 23 cm (Länge x Breite x Höhe) ist bzw. mehr als 7 kg wiegt, zählt als Teil Ihres Handgepäcks.
  • Halten Sie sich bitte an die folgenden Bestimmungen, um eine sichere Nutzung von Reisezubehör zu gewährleisten:
  • (1) Passagiere, die ihr Reisezubehör an Bord nutzen möchten, müssen unsere Buchungsabteilung informieren, um geeignete Sitzplätze vorzubuchen.
    (2) Reisezubehör muss am Fensterplatz mit der Sitznummer A/K und am mittleren Sitz E/F verwendet werden. (In den Reihen mit Notausgang ist es verboten.)
    (3) Die Verwendung während Start und Landung sowie beim Rollen des Flugzeugs am Boden ist verboten.
    (4) Der Sitz des Flugzeugs darf bei Verwendung des Reisezubehörs nicht beschädigt werden.
    (5) Kleinkinder oder Kinder unter 2 Jahren dürfen kein Reisezubehör verwenden. Es dürfen nicht zwei oder mehr Teile Reisezubehör zusammengesetzt werden, damit Kinder sich darauflegen können. Zudem dürfen Kinder Reisezubehör nur in Begleitung einer erwachsenen Person verwenden.
    (6) Wenn während des Fluges das Zeichen zum Anlegen des Sicherheitsgurts aufleuchtet, müssen die Passagiere sicherstellen, dass die Sicherheitsgurte ihres Reisezubehörs gemäß den Anweisungen des Kabinenpersonals sicher befestigt sind.
  • (7) Reisezubehör darf nicht an Flugzeugsitzen befestigt oder angebracht werden (z. B. Hängeprodukte oder Baby-Hängematten).
  • (8) Durch die Verwendung von Reisezubehör dürfen die Rechte und Interessen anderer Passagiere nicht beeinträchtigt werden, und es dürfen keine Unannehmlichkeiten für andere Passagiere entstehen.
    HINWEIS: Aus Sicherheitsgründen ist Reisezubehör bei A350 60DEG und A350 (B-18919) 61A verboten.
        

4. Sondergepäck:
Passagiere mit besonderen Bedürfnissen oder Betreuungsaufgaben, die ihr Gepäck nicht einchecken möchten, dürfen Sondergepäck mit in die Kabine nehmen. Dieses Gepäck darf die für Kabinengepäck geltenden Einschränkungen in Bezug auf Größe und Gewicht überschreiten, sollte aber in die Gepäckfächer bzw. in die Kleiderablage passen. Es kann entweder an diesen Orten untergebracht werden oder am Gate aufgegeben werden. Zu diesen Gegenständen gehören:
  • Gehstöcke/Krücken/Prothesen/Mobilitätshilfen generell,
  • medizinische Ausrüstung oder Medizinbedarf,
  • vollständig zusammenklappbarer Kinderwagen oder Kindersitz.

5. Sonstiges:
  • Aus Sicherheitsgründen dürfen scharfe und spitze Gegenstände nur im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Dazu zählen Messer aller Art, Nagelfeilen aus Metall, Scheren, Pinzetten und ähnliche Gegenstände. Sollten derartige Gegenstände in Ihrem Handgepäck gefunden werden, werden sie entweder mit Verspätung nachgeliefert, beschlagnahmt oder vom Sicherheitsdienst des Flughafens aufbewahrt. China Airlines übernimmt hierfür keine Verantwortung.
  • Aus hygienischen Gründen und aufgrund eingeschränkter Kühlkapazitäten an Bord ist es Passagieren nicht gestattet, persönliche Gegenstände im Kühlfach zu lagern und zu kühlen.
Verbotene/Einschränkungen unterliegende Gegenstände

Verbotene/Einschränkungen unterliegende Gegenstände im Handgepäck

  1. Sonderbestimmungen
    • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele dürfen nur bis zu einem Volumen von jeweils 100 ml im Kabinengepäck mitgeführt werden.
    • Die Behälter müssen sich in einem durchsichtigen Kunststoffbeutel mit Reißverschluss befinden.  Das Volumen dieses Beutels darf maximal 1 Liter betragen.
    • Pro Passagier kann nur ein derartiger Beutel mitgeführt werden.
    • Der Beutel muss dem Sicherheitspersonal am Checkpoint separat vom Kabinengepäck für eine gesonderte Röntgenuntersuchung übergeben werden.

  2. Arzneimittel und Spezialnahrung einschließlich Säuglingsnahrung
    • Diese Gegenstände dürfen im Kabinengepäck mitgeführt werden.
    • Sie müssen dem Sicherheitspersonal am Checkpoint separat vom Kabinengepäck übergeben werden.
    • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müssen die relevanten Dokumente mitführen (z. B. Ausweise, ärztliche Bescheinigungen).

  3. Duty-free-Einkäufe
    • In zahlreichen Ländern gelten entsprechend den Beschränkungen durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO (International Civil Aviation Organization) Obergrenzen für Flüssigkeiten, Aerosole und Gele. Manche Länder wenden diese Beschränkungen auf ankommende und abgehende Flüge an. Entsprechend kann dies möglicherweise verhindern, dass Sie Duty-free-Einkäufe mit an Bord nehmen können. Wir empfehlen unseren Passagieren, vor dem Kauf das Vorliegen von Obergrenzen beim Duty-free-Personal abzuklären.
    • Bei Passagieren, die den Taiwan Taoyuan International Airport oder den Kaohsiung International Airport als Transit- oder Transferflughafen nutzen (einschließlich Anschlussflüge nach Kaohsiung) werden Flüssigkeiten, Aerosole oder Gele, die vor dem Transit bzw. Transfer in Taiwan zollfrei erworben wurden und sich im Handgepäck befinden, bei der Sicherheitskontrolle beschlagnahmt. Wir empfehlen daher diesen Passagieren, derartige Produkte nach dem Transit/Transfer zu erwerben.
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