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Handgepäck

Handgepäck
Informationen zu Handgepäck

Informationen zu Handgepäck

  1. Bei allen Reiseklassen darf ein Kabinengepäckstück mit allen Griffen, Rollen und Seitentaschen nicht größer als 56 x 36 x 23 cm (Länge x Breite x Höhe) sein und nicht mehr als 7 kg wiegen (weitere Informationen finde Sie unter Gepäckregeln). Kabinengepäck darf nur in der Flugzeugkabine mitgeführt werden, wenn es sicher unter dem Sitz oder im oberen Gepäckfach verstaut werden kann.

  2. Am Check-in-Schalter oder am Boarding-Gate steht Ihnen ein praktisches Messgestell zur Verfügung, mit dessen Hilfe Sie überprüfen können, ob Ihr Handgepäck die Größenbeschränkungen erfüllt. Aus Gründen der Kabinensicherheit wird zu schweres oder zu großes Kabinengepäck eingecheckt und im Frachtraum transportiert. In diesem Fall werden Gebühren für Übergepäck erhoben, wenn Sie mit dem Kabinengepäck die Höchstgrenze für aufgegebenes Freigepäck überschreiten.

  3. Persönliche Gegenstände:
    Zusätzlich zu dem oben genannten Kabinengepäck darf jeder Passagier kostenlos ein Stück der folgenden persönlichen Gegenstände mitführen: 
    • Handtasche oder Brieftasche
    • Kleine Kamera und/oder Fernglas
    • Eine angemessene Anzahl von Duty-free-Artikeln
    • Regenschirm
    • Laptop oder Notebook
    • Für Babys und Kleinkinder: Windeln, Fläschchen und Kindernahrung für den Flug
    • Lesematerial in angemessenem Umfang
    • Nahrungsmittel zum Verzehr während des Flugs in einer Einwegverpackung

  4. Reisezubehör
    • Multifunktions-Gepäck, ein aufblasbares Kissen oder anderes Reisezubehör, das von Passagieren im Handgepäck mitgeführt und als zusätzliche Fußstütze für Kinder genutzt werden kann, um ihnen das Liegen während des Fluges zu ermöglichen. Diese Gegenstände dürfen unter Einhaltung der vom Hersteller festgelegten Gebrauchsanweisungen auf unseren Flügen verwendet werden.
    • Reisezubehör, das aus Platzgründen nicht im Handgepäck mitgeführt werden kann oder größer als 56 x 36 x 23 cm (Länge x Breite x Höhe) ist bzw. mehr als 7 kg wiegt, zählt als Teil Ihres Kabinengepäcks.
    • Halten Sie sich bitte an die folgenden Bestimmungen, um eine sichere Nutzung von Reisezubehör zu gewährleisten:
      (1) Passagiere, die ihr Reisezubehör an Bord nutzen möchten, müssen unsere Buchungsabteilung informieren, um geeignete Sitzplätze vorzubuchen.
      (2) Reisezubehör darf nur an den Fenstersitzen verwendet werden (z. B. A/K), die sich nicht neben dem Fluchtweg oder am Notausgang befinden.
      (3) Sie dürfen nicht während des Starts, der Landung oder beim Rollen des Flugzeugs zur Startbahn verwendet werden.
      (4) Der Sitz des Flugzeugs darf bei Verwendung des Reisezubehörs nicht beschädigt werden.
      (5) Es dürfen nicht zwei oder mehr Reisezubehör-Stücke zusammengelegt werden, um Kindern das Liegen zu ermöglichen. Kinder dürfen Reisezubehör nur in Begleitung eines Erwachsenen verwenden.
      (6) Wenn während des Fluges das Zeichen zum Anlegen des Sicherheitsgurts aufleuchtet, müssen die Passagiere sicherstellen, dass die Sicherheitsgurte ihres Reisezubehörs gemäß den Anweisungen des Kabinenpersonals sicher befestigt sind.

  5. Besondere Gegenstände
    • Gehstock/Krücken
    • Mobilitätshilfen
    • Prothesen
    • Medizinische Ausrüstung oder Medizinbedarf
    • Kindersitz
    • Babyschalen und Kinderwagen

  6. Sonstiges: 
    • Aus Sicherheitsgründen müssen scharfe und spitze Gegenstände im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Dazu zählen Messer aller Art, Nagelfeilen aus Metall, Scheren, Pinzetten und ähnliche Gegenstände. Sollten derartige Gegenstände in Ihrem Handgepäck gefunden werden, werden sie entweder mit Verspätung nachgeliefert, beschlagnahmt oder vom Sicherheitsdienst des Flughafens aufbewahrt. China Airlines übernimmt hierfür keine Verantwortung.
    • Aus hygienischen Gründen und aufgrund eingeschränkter Kühlkapazitäten an Bord ist es Passagieren nicht gestattet, persönliche Gegenstände im Kühlfach zu lagern und zu kühlen.
Verbotene/Einschränkungen unterliegende Gegenstände

Verbotene/Einschränkungen unterliegende Gegenstände im Handgepäck

  1. Sonderbestimmungen
    • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele dürfen nur bis zu einem Volumen von jeweils 100 ml im Kabinengepäck mitgeführt werden.
    • Die Behälter müssen sich in einem durchsichtigen Kunststoffbeutel mit Reißverschluss befinden.  Das Volumen dieses Beutels darf maximal 1 Liter betragen.
    • Pro Passagier kann nur ein derartiger Beutel mitgeführt werden.
    • Der Beutel muss dem Sicherheitspersonal am Checkpoint separat vom Kabinengepäck für eine gesonderte Röntgenuntersuchung übergeben werden.

  2. Arzneimittel und Spezialnahrung einschließlich Säuglingsnahrung
    • Diese Gegenstände dürfen im Kabinengepäck mitgeführt werden.
    • Sie müssen dem Sicherheitspersonal am Checkpoint separat vom Kabinengepäck übergeben werden.
    • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müssen die relevanten Dokumente mitführen (z. B. Ausweise, ärztliche Bescheinigungen).

  3. Duty-free-Einkäufe
    • In zahlreichen Ländern gelten entsprechend den Beschränkungen durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO (International Civil Aviation Organization) Obergrenzen für Flüssigkeiten, Aerosole und Gele. Manche Länder wenden diese Beschränkungen auf ankommende und abgehende Flüge an. Entsprechend kann dies möglicherweise verhindern, dass Sie Duty-free-Einkäufe mit an Bord nehmen können. Wir empfehlen unseren Passagieren, vor dem Kauf das Vorliegen von Obergrenzen beim Duty-free-Personal abzuklären.
    • Bei Passagieren, die den Taiwan Taoyuan International Airport oder den Kaohsiung International Airport als Transit- oder Transferflughafen nutzen (einschließlich Anschlussflüge nach Kaohsiung) werden Flüssigkeiten, Aerosole oder Gele, die vor dem Transit bzw. Transfer in Taiwan zollfrei erworben wurden und sich im Handgepäck befinden, bei der Sicherheitskontrolle beschlagnahmt. Wir empfehlen daher diesen Passagieren, derartige Produkte nach dem Transit/Transfer zu erwerben.
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