Überlange Instrumente
Überlange Instrumente
Wenn die Höhe oder Breite eines als CBBG-Gepäck transportierten Instruments die Sitzbeschränkung übersteigt, gilt es als ein überlanges Instrument. Es sollte nicht auf dem Sitz, sondern stattdessen ordnungsgemäß auf dem Boden platziert und zum Sitz des Fluggastes hin lehnend transportiert werden.
Für überlange, auf dem Boden platzierte Instrumente verfügbare Sitzplätze entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle.
- Das CBBG-Gepäck darf die Evakuierung im Notfall nicht behindern.
- Es kann vom dem Fenster aus gesehen auf dem Boden vor einem Fensterplatz in der ersten Reihe vor/hinter der Trennwand platziert werden.
- Es darf in Flugzeugen mit zwei Sitzreihen auf dem Boden vor den mittleren Sitzen in der letzten Reihe der Economy Class-Kabine platziert werden. Sollte dies der Fall sein, steht die mittlere Sitzgruppe nicht für Fluggäste zur Verfügung.
- Bei zu großen oder zu schweren Instrumenten, die als aufgegebenes Gepäck befördert werden, wird eine Gebühr erhoben, wenn das Gewicht/die Gesamtmaße des Instruments die in der Freigepäckgrenze festgelegte Grenze überschreitet. (Bitte prüfen Sie die Gebühren für zu großes/zu schweres Gepäck)