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Musikinstrumente

Kleine Musikinstrumente

Kleine Musikinstrumente

  • Sie dürfen kleine Musikinstrumente (wie Flöten oder Geigen) als Teil Ihres Handgepäcks mit in das Flugzeug nehmen, solange die Maße 100 x 36 x 23cm (Länge x Breite x Höhe) nicht überschreiten und das Instrument inklusive Hülle nicht mehr als 7 kg wiegt. Das Instrument kann als Teil Ihres Handgepäcks sicher in einem der Gepäckfächer oder unter Ihrem Sitz verstaut werden.
  • Sie können größere Musikinstrumente (wie z. B. einen Bass oder ein Cello), die sowohl die oben aufgeführten Maße als auch das Gewicht überschreiten, auf einem gebuchten Sitz verstauen, wenn Sie sie nicht aufgeben wollen. Sie können sie auch als aufgegebenes Gepäck einchecken.
  • Ihr Instrument muss sich in einer Hartschalen-Transportkoffer befinden
  • Aufgrund der Temperaturunterschiede kann es bei Streichinstrumenten zu Veränderungen am Hals kommen. Wir empfehlen Passagieren, die Saiten vor dem Flug zu lockern, um Belastungen oder Schäden zu verhindern.
Überlange Instrumente

Überlange Instrumente

Wenn die Höhe oder Breite eines als CBBG-Gepäck transportierten Instruments die Sitzbeschränkung übersteigt, gilt es als ein überlanges Instrument. Es sollte nicht auf dem Sitz, sondern stattdessen ordnungsgemäß auf dem Boden platziert und zum Sitz des Fluggastes hin lehnend transportiert werden.

 
  • Das CBBG-Gepäck darf die Evakuierung im Notfall nicht behindern.
  • Es kann vom Fenster aus gesehen auf dem Boden vor einem Fensterplatz in der ersten Reihe vor/hinter der Trennwand platziert werden.
  • Es darf in Flugzeugen mit zwei Sitzreihen auf dem Boden vor den mittleren Sitzen in der letzten Reihe der Economy Class-Kabine platziert werden. Sollte dies der Fall sein, steht die mittlere Sitzgruppe nicht für Fluggäste zur Verfügung.
  • Das Musikinstrument kann als aufgegebenes Gepäck des Reisenden gelten und unterliegt dann den Beschränkungen für aufgegebenes Gepäck. Beim Transport von Musikinstrumenten als aufgegebenes Gepäck wird die Gebühr für Übergepäck in doppelter Höhe erhoben, wenn die Gesamtabmessungen der einzelnen Musikinstrumente 292 cm (115 Zoll) überschreiten. Außerdem kann das Gepäck nur aufgegeben werden, wenn im Frachtraum des Flugzeugs genug Platz vorhanden ist (Einzelheiten zu den Gebühren finden Sie unter Übergepäck).
Für übergroße, auf dem Boden als CBBG-Gepäck transportierte Instrumente verfügbare Sitzplätze
A/C-TypTL-Sitznr.SitznummerBodenbeschränkung (W x D x H : CM)
B7772410AK, 16AK, 20AK, 23AK58 x 38 x 145
30AK, 36A, 37K48 x 28 x 145
53JK, 54AC, 72AC, 72HK, 72DEFG48 x 28 x 145
B74C221AK55 x 40 x 145
6ABJK, 11AK48 x 70 x 145
17AK48 x 60 x 145
28AB45 x 40 x 145
29JK45 x 48 x 145
46ABJK, 63DEFG45 x 28 x 145
B738
B738*
141ABJK48 x 60 x 145
2AK48 x 35 x 145
6ABJK42 x 60 x 145
31ABJK42 x 25 x 145
B738A141ABJK48 x 60 x 145
2AK48 x 35 x 145
6ABJK42 x 60 x 145
31JK, 32AB42 x 25 x 145
A3501710AK, 18AK58 x 38 x 145
31AK, 34AK48 x 28 x 145
40AK, 52AK, 74A, 75DEGK48 x 28 x 145
A330151ABJK50 x 84 x 145
6AK50 x 40 x 145
25AB, 26JK45 x 30 x 145
41AB, 44DEG45 x 26 x 145
A33A151ABJK48 x 90 x 145
5AK48 x 60 x 145
25AB, 26JK, 41AB, 44DEG42 x 25 x 145
* steht für eine andere Sitzkonfiguration.