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Sportausrüstung

Fahrräder
Surfbretter/Windsurfing-Ausrüstung/Bodyboards
Tauchausrüstung
Sportfeuerwaffen und Munition
Golf/Angling and Fishing Equipment/Snow ski and Water ski or Wakeboard Equipment/Hockey and Lacrosse Equipment/Archery Equipment Bowling Equipment/Hang-gliding Equipment/Kitesurfing Equipment/Paragliding Equipment
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Bestimmungen für Sportausrüstung (Der tatsächliche Einzugsbetrag wird auf der Grundlage des lokalen Wechselkurses am Abflugtag errechnet)

 
  1. Die Mitnahme muss während der Buchung bei den CI-Büros gemeldet werden.
  2. Die meisten Sportgeräte können bei China Airlines aufgegeben werden. Sportausrüstung kann als Teil der Freigepäckmenge inbegriffen sein. Aufgegebenes Gepäck, das die Standard-Gewichtsbeschränkungen und/oder die Anzahl der aufgegebenen Gepäckstücke überschreitet, unterliegt den geltenden Gebühren für Übergepäck. Wenn Ihre Sportausrüstung in separaten Gepäckstücken verpackt ist, wird sie nicht als ein einzelnes Gepäckstück betrachtet.
  3. Transport von Sportausrüstung als aufgegebenes Gepäck: Wenn die Gesamtabmessungen der einzelnen Sportgeräte 292 cm überschreiten, wird die Gebühr für Übergepäck in doppelter Höhe erhoben und das Gepäck kann nur aufgegeben werden, wenn im Frachtraum des Flugzeugs genug Platz vorhanden ist (Einzelheiten zu den Gebühren finden Sie unter Übergepäck).
  4. Alle Inhalte in einer Box/Tasche müssen mit Luftpolsterfolie oder einem anderen Verpackungsmaterial verpackt werden, um zu verhindern, dass die jeweiligen Gegenstände gegeneinanderstoßen.
  5. China Airlines haftet nicht, wenn die Verspätung, der Verlust oder der Schaden durch einen inhärenten Mangel, fehlerhafte Qualität oder unzureichende Verpackung des Gepäcks verursacht wurde.
  6. Für die folgenden Arten von Sportausrüstung gilt nur eine Gewichtsbegrenzung, die Summe aus Länge/Breite/Höhe ist nicht begrenzt. (Gebühren für Sportausrüstung, die nicht unter die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen fällt, sollten nach allgemeinen Standards berechnet werden):
    Ausnahmen für Sportausrüstung: 
    • Golfausrüstung 
    • Fahrräder 
    • Angelausrüstung 
    • Tauchausrüstung 
    • Hockey-/Lacrosse-Ausrüstung 
    • Ausrüstung zum Bogenschießen 
    • Bowlingausrüstung 
    • Sportwaffen und Munition 
    • Surfbretter/Windsurfausrüstung und Bodyboards/Kanu und Kajak 

Beispiel

Angenommen, ein Reisender der Economy Class, mit einem RBD M-Ticket (Freigepäck: 2 Gepäckstücke mit je 23 kg) fliegt von Taipeh nach Los Angeles, USA, und gibt zwei Gepäckstücke (20 kg und 23 kg) und ein oder mehrere Surfbretter (Summe aus Länge/Breite/Höhe ist 300 cm, Gewicht 15 kg) auf. Da das Surfbrett die Gewichtsbegrenzung von 23 kg für ein einzelnes Gepäckstück nicht überschreitet und in den Ausnahmen für Sportausrüstung ohne Größenbeschränkung enthalten ist, muss der Passagier nur eine einmalige Gebühr für Übergepäck in Höhe von 180 USD zahlen. (Der tatsächliche Einzugsbetrag wird auf der Grundlage des lokalen Wechselkurses am Abflugtag errechnet.)

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