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Informationen für Reisende

Reisen in die USA

Hinweise für Reisende in die USA

Gemäß den Bestimmungen des Ministeriums für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten (U.S. Department of Homeland Security, DHS) sind Reisende in die USA dazu verpflichtet, neben der Einhaltung geltender Gesetze 90 Minuten vor dem Boarding eine zweite Sicherheitskontrolle am Gate zu durchlaufen. 

Quarantänebestimmungen bei der Einfuhr von Tieren, Pflanzen und ähnlichen Produkten von Reisenden aus China (PDF)


Bestimmungen des Ministeriums für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten (Department of Homeland Security, DHS)

Gemäß den Bestimmungen von DHS sind im Rahmen des Advanced Passenger Information System (APIS) wichtige Angaben wie das Wohnsitzland, das Ablaufdatum des Reisepasses und die Adresse in den USA (gilt nicht für US-Bürger, Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA und für Passagiere auf Umsteigeverbindungen, die für weniger als acht Stunden im Land bleiben) erforderlich. Zum Erhalt weiterer Informationen wenden Sie sich bitte an den Kundenservice eines großen Reisebüros oder von China Airlines.

US-amerikanisches Gesetz für barrierefreies Reisen (United States Air Transport Barrier-Free Act)
Neue Bestimmungen für die Sicherheitskontrolle durch die zivile Liftfahrtbehörde
Transit und Transfer in Taiwan

Transit und Transfer von Fluggästen in Taiwan

  1. Aufgrund der zunehmenden Spannungen durch den internationalen Terrorismus verstärken Länder weltweit die Kontrolle von Flüssigkeiten, Gel und Sprays (im Folgenden „LAGs“), die Passagiere mit sich führen. Die Civil Aviation Authority forderte relevante Organisationen wie Fluggesellschaften, Duty-Free-Shops, Aviation Police Offices und Flughäfen auf, am 29. April 1997 gemeinsam die Kontrollmaßnahmen für LAGs, die ausreisende und durchreisende Passagiere (einschließlich Transfer-Passagiere) mit sich führen, zu besprechen. Im Verlauf der Verhandlungen und basierend auf Maßnahmen, die bereits in den USA, Kanada, Japan, Australien und Neuseeland eingeführt wurden, wurden die folgenden Maßnahmen erarbeitet, die die Flugsicherheit gewährleisten sollen: LAGs, die Transit- und Transfer-Passagiere mit sich führen, die in Taiwan internationale Flüge antreten, dürfen nicht persönlich zum Flugzeug gebracht werden, wenn die LAGs nicht die Richtlinien der International Civil Aviation Organization (ICAO) erfüllen. (Das Volumen eines einzelnen Behälters darf 100 ml nicht übersteigen.) Diese Maßnahme wurde versuchsweise ab 16. Mai 1997 eingeführt und am 1.  Juni 1997 offiziell implementiert. 
  2. Die folgenden Kontrollmaßnahmen, die am 1. März 1996 implementiert wurden, gelten noch immer für LAGs, die ausreisende Passagiere mit sich führen:    
    1. Das Volumen der Flüssigkeiten, Gele und Spraybehälter, die Passagiere persönlich mit sich führen, darf 100 ml (100 cm³) nicht übersteigen. 
    2. Alle Flüssigkeiten, Gele und Spraybehälter müssen in einem wiederverschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel platziert werden (der nicht mehr als 1 Liter fassen darf, wobei die Breite und die Länge jeweils 20 cm betragen). Nachdem alle Behälter im Plastikbeutel platziert wurden, muss dieser vollständig verschlossen werden.
    3. Ein Passagier darf jeweils nur einen der vorgenannten Beutel mit sich führen. Bei der Sicherheitskontrolle muss der Passagier den Plastikbeutel aus dem Handgepäck nehmen und in den Korb legen, damit das Sicherheitspersonal ihn einer visuellen und einer Röntgenprüfung unterziehen kann. 
    4. Notwendige Artikel, darunter Babymilch/-nahrung, Medizin sowie Flüssigkeiten, Gel und Sprühartikel, die für die medizinische Versorgung erforderlich sind und bezüglich des Volumens nicht den vorgenannten Richtlinien entsprechen, dürfen uneingeschränkt mitgeführt werden, sofern das Sicherheitspersonal davon vorab in Kenntnis gesetzt wurde und dies genehmigt hat.
Sicherheitskontrolle in der europäischen Union

Sicherheitskontrolle in der Europäischen Union

Seit dem 6. November 2006 sind Flüssigkeiten, Gels und Sprays bei ausgehenden Flügen oder Transferverbindungen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Handgepäck nicht mehr gestattet. Es gelten die folgenden Ausnahmen:

  1. Flüssigkeiten, Gels und Sprays (maximal 100 ml) müssen in einem wiederverschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von maximal 1 Liter transportiert werden und an der Sicherheitskontrolle durchleuchtet werden. Pro Passagier ist nur ein solcher Plastikbeutel erlaubt. 
  2. Notwendige Artikel wie Babynahrung, Medikamente oder spezielle Nahrungsmittel sind den Sicherheitsmitarbeitern zu melden. 
  3. Zollfreie Waren, die im Sicherheitsbereich von Flughäfen europäischer Mitgliedstaaten oder bei Flügen von europäischen Fluggesellschaften erworben werden, müssen in einem transparenten, verschlossenen und vom Verkäufer gekennzeichneten Plastikbeutel verpackt werden. Dabei ist der Kaufbeleg für das Sicherheitspersonal sichtbar anzubringen.
Zudem ist es erforderlich, dass Passagiere ihre Jacken ausziehen und den Laptop oder große elektronische Geräte zur Überprüfung aus dem Handgepäck nehmen.
Informationen für Passagiere auf Sitzen an Notausgängen

Informationen für Passagiere auf Sitzen an Notausgängen

Wenn Sie einen Sitzplatz an einem Notausgang haben und die Informationen für Passagiere auf Sitzen an Notausgängen nicht verstehen oder die Sprache nicht lesen, sprechen oder verstehen, oder wenn Sie die erforderlichen Maßnahmen nicht unterstützen können oder möchten, lassen Sie sich bitte gemäß den Vorgaben der Civil Aeronautics Administration (CAA) vom Boden- oder Bordpersonal einen anderen Sitzplatz zuweisen.