(Wählen Sie Ihre bevorzugte Sprache aus.)
Main Content

Informationen zu Gefahrgut

Verbotene/Einschränkungen unterliegende Gegenstände

Verbotene/Einschränkungen unterliegende Gegenstände

Im Interesse der Sicherheit unserer Passagiere, Flugbegleiter und Cockpitbesatzung sind die folgenden Gegenstände streng verboten:

  • Sprengstoff, Munition, Feuerwerkskörper und Leuchtsignale
  • Sicherheitsbehälter/Behälter, die Gegenstände wie Lithiumbatterien oder Pyrotechnik enthalten
  • Petroleum, Petroleumheizer, elektrischer Petroleumheizer
  • Komprimierte Gase (entflammbar, nicht entflammbar, giftig) wie Butan, Propan, Tauchzylinder, Feuerzeugbenzin oder Nachfüllgas
  • Oxidierende Stoffe wie Bleichpulver und Peroxide
  • Entflammbare Flüssigkeiten wie Lacke und Klebstoffe
  • Entflammbare feste Stoffe wie Schwefelzündhölzer oder Streichhölzer sowie leicht entzündbare Gegenstände
  • Abwehrstoffe wie Pfefferspray mit reizenden Eigenschaften
  • Giftstoffe wie Arsen, Cyanid oder Insektizide
  • Radioaktive Materialien
  • Korrosive Materialien wie Quecksilber (das beispielsweise in Thermometern oder Blutdruckmessgeräten enthalten sein kann), Säure-, Alkali- und Nasszellenbatterien
  • Alle weiteren Substanzen, die bei einem Flug eine Gefahr darstellen, wie magnetische, ätzende oder reizende Materialien
  • Hoverboards mit fest verbauten oder nicht entfernten Lithium-Akkus, E-Boards (selbstbalancierende Rollbretter), Balance Boards, elektrische Gepäck-Roller und ähnliche Board-Geräte.
  • Alle Geräte mit Lithium-Akku über 160 Wh sind an Bord des Flugzeugs verboten.
    (Außer mit Lithium-Akku betriebene Rollstühle/Mobilitätshilfen)
  • Sturmfeuerzeuge, Überallzündhölzer, Zigarrenfeuerzeuge, batteriebetriebene Feuerzeuge (z. B. Laser-, Plasma-, Tesla-, Sturm- und Lichtbogen-Feuerzeuge) ohne Sicherheitskappe oder Schutz gegen unbeabsichtigtes Einschalten sind verboten.
Beschränkungen zu Lithiumbatterien

Allgemeine Vorschriften für die Mitnahme von Lithiumbatterien im Flugzeug

Für Passagiere, die mobile elektronische Geräte (z. B. Kameras, Mobiltelefone, Laptops usw.) mit an Bord nehmen, deren Akkus Lithium-Metall oder Lithium-Ionen enthalten, gelten folgende Vorschriften:

Wattstundenzahl (Wh) des AkkusMuss die Zustimmung des Betreibers eingeholt werden?Als Handgepäck zugelassenAls aufgegebenes Gepäck zugelassenMax. Anzahl/pro Person
≦ 100 Wh/2 g Lithium NeinJaJa15
101–160 Wh/2–8 gJaJaJa
Ersatzbatterien
(einschließlich Powerbank):
≦ 100 Wh/2 g
NeinJaNein20
Ersatzbatterien 101–160 Wh/2–8 gJaJaNein2
Über 160 Wh/8 gNicht als Handgepäck zugelassen
 Die Zustimmung des Betreibers muss eingeholt werden, wenn Passagiere mehr als 15 mobile elektronische Geräte oder mehr als 20 Ersatzbatterien mitführen.


Wenn Sie als Passagier elektronische Geräte mit eingebauten Lithiumbatterien im aufgegebenen Gepäck mit sich führen, stellen Sie bitte Folgendes sicher:

  • Das Gerät muss vor Beschädigung und versehentlichem Anschalten geschützt sein.  (Umwickeln Sie es dazu mit Stoff o. ä. Materialien oder verwenden Sie eine stabile Verpackung.)
  • Das Gerät muss vollständig ausgeschaltet sein. (Es darf sich nicht im Schlaf- oder Standby-Modus befinden.)


Lithiumbatterien, die in den folgenden Geräten enthalten sind, müssen die in Abschnitt 38.3 von Teil III des UN-Handbuchs Prüfungen und Kriterien (UN Manual of Tests and Criteria) spezifizierten Prüfungen durchlaufen und von der Fluggesellschaft zugelassen werden:

  • Rollstühle und andere elektrische Mobilitätshilfen mit Lithiumbatterien
  • Ausrüstung mit Sicherheitsgeräten
  • Mobile elektronische medizinische Ausrüstung


Gepäckbestimmungen für Smart Luggage mit Lithium-(Ionen)-Batterien:

  1. Nicht entfernbare Lithium-Batterien:
    • Batterien, die weniger als 0,3 g Lithium enthalten oder deren Leistung unter 2,7 Wattstunden liegt (wie z. B. Knopfzellen), dürfen als Gepäck aufgegeben oder als Handgepäck mit an Bord genommen werden. Beim Check-in von Smart Luggage müssen die darin installierten elektronischen Geräte während des Fluges abgeschaltet werden. Wenn Smart Luggage als Handgepäck an Bord mitgeführt wird, müssen die Sendegeräte den Richtlinien zur Verwendung elektronischer Geräte entsprechen, die in unserem Bordmagazin aufgeführt sind.
    • Batterien, die mehr als 0,3 g Lithium enthalten oder deren Leistung über 2,7 Wattstunden liegt, dürfen nicht als Gepäck aufgegeben oder als Handgepäck mit an Bord genommen werden.
  2. Entfernbare Lithiumbatterien:
    • Die Leistung der Lithiumbatterie muss unter 160 Wattstunden liegen: Wenn Smart Luggage als Gepäck aufgegeben wird, muss die Batterie entnommen und als Handgepäck mitgeführt werden. Die im Smart Luggage installierten elektronischen Geräte müssen während des Fluges abgeschaltet werden. Wenn Smart Luggage als Handgepäck an Bord mitgeführt wird, muss es den Beschränkungen zum Handgepäck entsprechen. Sendegeräte müssen den Richtlinien zur Verwendung elektronischer Geräte entsprechen, die in unserem Bordmagazin aufgeführt sind.


Einzelheiten zu den Mitnahmebeschränkungen Taiwans (ROC) für Lithiumbatterien (für elektrische Rollstühle und ähnliche Mobilitätshilfen) in Flugzeugen finden Sie hier.

Einzelheiten zu den Mitnahmebeschränkungen der Volksrepublik China (PRC) für Lithiumbatterien in Flugzeugen finden Sie hier.

Einzelheiten zu den Mitnahmebeschränkungen der USA für Lithiumbatterien in Flugzeugen finden Sie hier.

Einschränkungen unterliegende Gegenstände im Handgepäck

Einschränkungen unterliegende Gegenstände im Handgepäck

Aus Gründen der Flugsicherheit dürfen die folgenden Gegenstände nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Wir empfehlen Ihnen, diese in Ihrem aufgegebenen Gepäck zu verstauen:

  • Messer (darunter Jagdmesser, Schwerter und Taschenmesser)
  • Schusswaffen (Pistolen, Revolver, Flinten, Gewehre, Munition sowie Zubehör dafür)
  • Scheren und andere scharfe Gegenstände/Objekte mit Klingen, die durch die lokale Gesetzgebung untersagt sind, wie Eispickel und Nagelknipser
  • Waffen wie Peitschen, Nunchakus, Schlagstöcke oder Elektroschocker
  • Knüppel, Werkzeuge und landwirtschaftliche Arbeitsgeräte wie Äxte, Schraubendreher, Ketten oder Hacken
  • Spielzeugwaffen/waffenförmige oder waffenähnliche Gegenstände und Handschellen
  • Sportausrüstung wie Baseball-/Cricketschläger, Golfschläger, Hockeyschläger und Billardstöcke
  • Aerosole (Haarsprays, Parfüme, alkoholhaltige Medikamente) nicht über 0,5 kg/Liter pro Artikel und 2,0 kg/Liter Gesamtgewicht
  • Alle weiteren Gegenstände, die durch die lokale Gesetzgebung als sicherheitsgefährdend eingestuft werden
  • Alle weiteren Gegenstände, die den oben genannten Gegenständen ähneln oder vergleichbare Funktionen erfüllen
Sonstiges

Sonstiges

  • Informationen zur Mitnahme von Medizinbedarf finden Sie auf der Seite Besondere Bedürfnisse.
  • Eine Liste an Gefahrgütern, die im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden dürfen, finden Sie auf der Website der Civil Aeronautics Administration.
  • Elektronische Zigaretten (E-Pfeifen, E-Zigarren), erhitzter Tabak, Verdampfer für elektronische Zigaretten und elektronische Nikotinprodukte dürfen nur im Handgepäck, nicht aber im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.
  • Das Verwenden von elektronischen Zigaretten und erhitztem Tabak ist während des gesamten Fluges untersagt.
  • Passagieren, die nach Taiwan einreisen, ist das Mitführen von elektronischen Zigaretten und erhitztem Tabak durch die FDA und den Zoll von Taiwan untersagt.
  • Für Reisende nach und ab Festlandchina, Hongkong und Macau zählen zu streng verbotenen Gegenständen auch Elektroschocker, komprimiertes Spraygas und verstellbare Schlagstöcke. Diese Gegenstände sind auch im aufgegebenen Gepäck streng verboten. Weitere Einzelheiten finden Sie auf dieser Seite.
  • Europäische Vorschriften: Wenn Sie in nach/ab der EU reisen, müssen Reisende die Vorschriften für verbotene Gegenstände im Gepäck für die Kabine und den Frachtraum befolgen. Weitere Informationen finden Sie in Anhang 4-C und 5-B dieser Seite.