Beschränkungen zu Lithiumbatterien
Allgemeine Vorschriften für die Mitnahme von Lithiumbatterien im Flugzeug
Für Passagiere, die mobile elektronische Geräte (z. B. Kameras, Mobiltelefone, Laptops usw.) mit an Bord nehmen, deren Akkus Lithium-Metall oder Lithium-Ionen enthalten, gelten folgende Vorschriften:
Wattstundenzahl (Wh) des Akkus | Muss die Zustimmung des Betreibers eingeholt werden? | Als Handgepäck zugelassen | Als aufgegebenes Gepäck zugelassen | Max. Anzahl/pro Person |
---|
≦ 100 Wh/2 g Lithium | Nein | Ja | Ja | 15* |
---|
101–160 Wh/2–8 g | Ja | Ja | Ja |
---|
Ersatzbatterien
(einschließlich Powerbank):
≦ 100 Wh/2 g | Nein | Ja | Nein | 20* |
---|
Ersatzbatterien 101–160 Wh/2–8 g | Ja | Ja | Nein | 2 |
---|
Über 160 Wh/8 g | Nicht als Handgepäck zugelassen |
---|
* Die Zustimmung des Betreibers muss eingeholt werden, wenn Passagiere mehr als 15 mobile elektronische Geräte oder mehr als 20 Ersatzbatterien mitführen.
Wenn Sie als Passagier elektronische Geräte mit eingebauten Lithiumbatterien im aufgegebenen Gepäck mit sich führen, stellen Sie bitte Folgendes sicher:
- Das Gerät muss vor Beschädigung und versehentlichem Anschalten geschützt sein. (Umwickeln Sie es dazu mit Stoff o. ä. Materialien oder verwenden Sie eine stabile Verpackung.)
- Das Gerät muss vollständig ausgeschaltet sein. (Es darf sich nicht im Schlaf- oder Standby-Modus befinden.)
Lithiumbatterien, die in den folgenden Geräten enthalten sind, müssen die in Abschnitt 38.3 von Teil III des UN-Handbuchs Prüfungen und Kriterien (UN Manual of Tests and Criteria) spezifizierten Prüfungen durchlaufen und von der Fluggesellschaft zugelassen werden:
- Rollstühle und andere elektrische Mobilitätshilfen mit Lithiumbatterien
- Ausrüstung mit Sicherheitsgeräten
- Mobile elektronische medizinische Ausrüstung
Gepäckbestimmungen für Smart Luggage mit Lithium-(Ionen)-Batterien:
- Nicht entfernbare Lithium-Batterien:
- Batterien, die weniger als 0,3 g Lithium enthalten oder deren Leistung unter 2,7 Wattstunden liegt (wie z. B. Knopfzellen), dürfen als Gepäck aufgegeben oder als Handgepäck mit an Bord genommen werden. Beim Check-in von Smart Luggage müssen die darin installierten elektronischen Geräte während des Fluges abgeschaltet werden. Wenn Smart Luggage als Handgepäck an Bord mitgeführt wird, müssen die Sendegeräte den Richtlinien zur Verwendung elektronischer Geräte entsprechen, die in unserem Bordmagazin aufgeführt sind.
- Batterien, die mehr als 0,3 g Lithium enthalten oder deren Leistung über 2,7 Wattstunden liegt, dürfen nicht als Gepäck aufgegeben oder als Handgepäck mit an Bord genommen werden.
- Entfernbare Lithiumbatterien:
- Die Leistung der Lithiumbatterie muss unter 160 Wattstunden liegen: Wenn Smart Luggage als Gepäck aufgegeben wird, muss die Batterie entnommen und als Handgepäck mitgeführt werden. Die im Smart Luggage installierten elektronischen Geräte müssen während des Fluges abgeschaltet werden. Wenn Smart Luggage als Handgepäck an Bord mitgeführt wird, muss es den Beschränkungen zum Handgepäck entsprechen. Sendegeräte müssen den Richtlinien zur Verwendung elektronischer Geräte entsprechen, die in unserem Bordmagazin aufgeführt sind.
Einzelheiten zu den Mitnahmebeschränkungen Taiwans (ROC) für Lithiumbatterien (für elektrische Rollstühle und ähnliche Mobilitätshilfen) in Flugzeugen finden Sie hier.
Einzelheiten zu den Mitnahmebeschränkungen der Volksrepublik China (PRC) für Lithiumbatterien in Flugzeugen finden Sie hier.
Einzelheiten zu den Mitnahmebeschränkungen der USA für Lithiumbatterien in Flugzeugen finden Sie hier.