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Handgepäck

Handgepäck
Informationen zu Handgepäck

Informationen zu Handgepäck

Handgepäck umfasst Kabinengepäck, persönliche Gegenstände, Reisezubehör und Sondergepäck. Alle Handgepäckstücke müssen die Vorgaben zu Größe und Gewicht sowie die Bestimmungen zur Annahme von Gepäck erfüllen und dürfen die zulässige Anzahl nicht überschreiten. Alle Handgepäckstücke müssen die Grenzen im Hinblick auf Abmessungen und Gewicht von Handgepäck einhalten und ordnungsgemäß verstaut werden. Aufgrund des begrenzten Platzes in der Kabine muss Handgepäck, das nicht ordnungsgemäß in der Kabine verstaut werden kann, als aufgegebenes Gepäck transportiert werden.

Hinweis:
  • Handgepäck, das in den geschlossenen Fächern über den Sitzen oder unter dem Sitz des Passagiers verstaut wird, muss den Vorgaben für Abmessungen und Gewicht für Handgepäck entsprechen und vom Passagier ordnungsgemäß verstaut werden.
  • Das Handgepäck muss zum Verstauen unter einen Passagiersitz passen, damit es nicht seitlich in den Gang rutscht.
  • Handgepäck darf die Bewegungen des Passagiers zum, vom oder durch den Gang nicht behindern.
  • Handgepäck, das in Gepäckfächern über den Sitzen verstaut ist, muss sicher in die Fächer passen. Zudem müssen die Mitglieder des Kabinenpersonals in der Lage sein, die Gepäckfächer ohne Kraftaufwand zu schließen.
  • Es sollte keine oder nur eine geringe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass Handgepäckstücke oder andere Gegenstände aus den Gepäckfächern herausfallen, wenn die Türen der Fächer geöffnet werden.
  • Transportieren Sie Handgepäck nicht auf Ihrem Schoß.
  • Die Kleiderablage ist kein geeigneter Ort, um Gepäck von Passagieren zu verstauen.
  • An einigen Flughäfen gibt es möglicherweise aufgrund der Raumverhältnisse im Flugzeug (insbesondere bei Flugzeugen mit nur einem Gang) strengere Einschränkungen in Bezug auf die Größe des Handgepäcks, auch wenn Ihr Handgepäck den Größenanforderungen gemäß Vorschriften entspricht. Wenn das Gepäck nicht in die Gepäckfächer oder unter den Vordersitz passt, wird es als aufgegebenes Gepäck im Frachtraum transportiert. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken.


1. Kabinengepäck
REISEKLASSEZulässige Anz.MaßeGewicht
(Premium) Business Class2a. 56 x 36 x 23 cm
7 kg/Stk
b. Die Größe des Kleidersacks darf im gefalteten Zustand 20 cm nicht überschreiten
Premium Economy Class156 x 36 x 23 cm7 kg/Stk
Economy Class156 x 36 x 23 cm7 kg/Stk
Hinweis:  
  1. Wenn Ihr Handgepäck zu schwer oder zu groß ist, wird es aus Sicherheitsgründen im Frachtraum aufgegeben und befördert. 
  2. Die Übergepäckgebühren werden erhoben, wenn das Handgepäck Ihre Freigepäckgrenze überschreitet.
 
2. Persönliche Gegenstände:
Zusätzlich zum oben genannten Kabinengepäck darf jeder Passagier kostenlos ein Stück der folgenden persönlichen Gegenstände mitführen:
  • Kleiner Rucksack bzw. Handtasche
  • Laptop bzw. Aktentasche
  • Begrenzte Menge an Duty-free-Ware
  • Kameratasche, kleine Kamera bzw. Fernglas
  • Für Babys und Kleinkinder: Windeln, Fläschchen und Kindernahrung für den Flug
  • Regenschirm
  • Persönliche Kleidung bzw. Lebensmittel für den Verzehr während des Fluges in Einwegverpackungen

3. Reisezubehör:
  • Multifunktions-Gepäck, ein aufblasbares Kissen oder anderes Reisezubehör, das von Passagieren im Handgepäck mitgeführt und als zusätzliche Fußstütze für Kinder genutzt werden kann, um ihnen das Liegen während des Fluges zu ermöglichen. Diese Gegenstände dürfen unter Einhaltung der vom Hersteller festgelegten Gebrauchsanweisungen auf unseren Flügen verwendet werden.
  • Reisezubehör, das aus Platzgründen nicht im Handgepäck mitgeführt werden kann oder größer als 56 x 36 x 23 cm (Länge x Breite x Höhe) ist bzw. mehr als 7 kg wiegt, zählt als Teil Ihres Handgepäcks.
  • Halten Sie sich bitte an die folgenden Bestimmungen, um eine sichere Nutzung von Reisezubehör zu gewährleisten:
  • (1) Passagiere, die ihr Reisezubehör an Bord nutzen möchten, müssen unsere Buchungsabteilung informieren, um geeignete Sitzplätze vorzubuchen.
    (2) Reisezubehör muss am Fensterplatz mit der Sitznummer A/K verwendet werden. (In den Reihen mit Notausgang ist es verboten.)
    (3) Die Verwendung während Start und Landung sowie beim Rollen des Flugzeugs am Boden ist verboten.
    (4) Der Sitz des Flugzeugs darf bei Verwendung des Reisezubehörs nicht beschädigt werden.
    (5) Es dürfen nicht mehr als ein Reisezubehör-Stück zusammengesetzt werden, um Kindern das Liegen zu ermöglichen. Kinder dürfen Reisezubehör nur in Begleitung eines Erwachsenen verwenden.
    (6) Wenn während des Fluges das Zeichen zum Anlegen des Sicherheitsgurts aufleuchtet, müssen die Passagiere sicherstellen, dass die Sicherheitsgurte ihres Reisezubehörs gemäß den Anweisungen des Kabinenpersonals sicher befestigt sind.
  • (7) Bei der Verwendung von Reisezubehör darf die Einrichtung an Bord nicht beschädigt werden.
  • (8) Reisezubehör darf nicht an Flugzeugsitzen befestigt oder angebracht werden (z. B. Hängeprodukte oder Baby-Hängematten).
  • (9) Durch die Verwendung von Reisezubehör dürfen die Rechte und Interessen anderer Passagiere nicht beeinträchtigt werden, und es dürfen keine Unannehmlichkeiten für andere Passagiere entstehen.

4. Sondergepäck:
Passagiere mit besonderen Bedürfnissen oder Betreuungsaufgaben, die ihr Gepäck nicht einchecken möchten, dürfen Sondergepäck mit in die Kabine nehmen. Dieses Gepäck darf die für Kabinengepäck geltenden Einschränkungen in Bezug auf Größe und Gewicht überschreiten, sollte aber in die Gepäckfächer bzw. in die Kleiderablage passen. Es kann entweder an diesen Orten untergebracht werden oder am Gate aufgegeben werden. Zu diesen Gegenständen gehören:
  • Gehstöcke/Krücken/Prothesen/Mobilitätshilfen generell,
  • medizinische Ausrüstung oder Medizinbedarf,
  • vollständig zusammenklappbarer Kinderwagen oder Kindersitz.

5. Sonstiges:
  • Aus Sicherheitsgründen dürfen scharfe und spitze Gegenstände nur im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Dazu zählen Messer aller Art, Nagelfeilen aus Metall, Scheren, Pinzetten und ähnliche Gegenstände. Sollten derartige Gegenstände in Ihrem Handgepäck gefunden werden, werden sie entweder mit Verspätung nachgeliefert, beschlagnahmt oder vom Sicherheitsdienst des Flughafens aufbewahrt. China Airlines übernimmt hierfür keine Verantwortung.
  • Aus hygienischen Gründen und aufgrund eingeschränkter Kühlkapazitäten an Bord ist es Passagieren nicht gestattet, persönliche Gegenstände im Kühlfach zu lagern und zu kühlen.
Verbotene/Einschränkungen unterliegende Gegenstände

Verbotene/Einschränkungen unterliegende Gegenstände im Handgepäck

  1. Sonderbestimmungen
    • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele dürfen nur bis zu einem Volumen von jeweils 100 ml im Kabinengepäck mitgeführt werden.
    • Die Behälter müssen sich in einem durchsichtigen Kunststoffbeutel mit Reißverschluss befinden.  Das Volumen dieses Beutels darf maximal 1 Liter betragen.
    • Pro Passagier kann nur ein derartiger Beutel mitgeführt werden.
    • Der Beutel muss dem Sicherheitspersonal am Checkpoint separat vom Kabinengepäck für eine gesonderte Röntgenuntersuchung übergeben werden.

  2. Arzneimittel und Spezialnahrung einschließlich Säuglingsnahrung
    • Diese Gegenstände dürfen im Kabinengepäck mitgeführt werden.
    • Sie müssen dem Sicherheitspersonal am Checkpoint separat vom Kabinengepäck übergeben werden.
    • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müssen die relevanten Dokumente mitführen (z. B. Ausweise, ärztliche Bescheinigungen).

  3. Duty-free-Einkäufe
    • In zahlreichen Ländern gelten entsprechend den Beschränkungen durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO (International Civil Aviation Organization) Obergrenzen für Flüssigkeiten, Aerosole und Gele. Manche Länder wenden diese Beschränkungen auf ankommende und abgehende Flüge an. Entsprechend kann dies möglicherweise verhindern, dass Sie Duty-free-Einkäufe mit an Bord nehmen können. Wir empfehlen unseren Passagieren, vor dem Kauf das Vorliegen von Obergrenzen beim Duty-free-Personal abzuklären.
    • Bei Passagieren, die den Taiwan Taoyuan International Airport oder den Kaohsiung International Airport als Transit- oder Transferflughafen nutzen (einschließlich Anschlussflüge nach Kaohsiung) werden Flüssigkeiten, Aerosole oder Gele, die vor dem Transit bzw. Transfer in Taiwan zollfrei erworben wurden und sich im Handgepäck befinden, bei der Sicherheitskontrolle beschlagnahmt. Wir empfehlen daher diesen Passagieren, derartige Produkte nach dem Transit/Transfer zu erwerben.
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