Überlange Instrumente
Überlange Instrumente
Wenn die Höhe oder Breite eines als CBBG-Gepäck transportierten Instruments die Sitzbeschränkung übersteigt, gilt es als ein überlanges Instrument. Es sollte nicht auf dem Sitz, sondern stattdessen ordnungsgemäß auf dem Boden platziert und zum Sitz des Fluggastes hin lehnend transportiert werden.
- Das CBBG-Gepäck darf die Evakuierung im Notfall nicht behindern.
- Es kann vom Fenster aus gesehen auf dem Boden vor einem Fensterplatz in der ersten Reihe vor/hinter der Trennwand platziert werden.
- Es darf in Flugzeugen mit zwei Sitzreihen auf dem Boden vor den mittleren Sitzen in der letzten Reihe der Economy Class-Kabine platziert werden. Sollte dies der Fall sein, steht die mittlere Sitzgruppe nicht für Fluggäste zur Verfügung.
- Das Musikinstrument kann als aufgegebenes Gepäck des Reisenden gelten und unterliegt dann den Beschränkungen für aufgegebenes Gepäck. Beim Transport von Musikinstrumenten als aufgegebenes Gepäck wird die Gebühr für Übergepäck in doppelter Höhe erhoben, wenn die Gesamtabmessungen der einzelnen Musikinstrumente 292 cm (115 Zoll) überschreiten. Außerdem kann das Gepäck nur aufgegeben werden, wenn im Frachtraum des Flugzeugs genug Platz vorhanden ist (Einzelheiten zu den Gebühren finden Sie unter Übergepäck).