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    Vorschriften zu elektronischen Geräten

    • Gemäß Luftverkehrsgesetz dürfen Passagiere keine Geräte verwenden, die die Navigations- oder Kommunikationssysteme des Flugzeugs stören könnten. Dieser Grundsatz gilt für alle Flotten von China Airlines. Die Verletzung dieser Vorschriften zieht bis zu 5 Jahre Haft, Gewahrsam oder eine Geldstrafe von max. 150.000 NT$ nach sich.
    • Nach dem Schließen der Kabinentüren müssen die Passagiere den Anweisungen zur Umstellung ihrer persönlichen elektronischen Geräte, darunter Mobiltelefone, Tablet-PCs und Laptops, auf den Flugmodus mit ausgeschaltetem WLAN Folge leisten. Nach der Landung des Flugzeugs und dem Verlassen der Rollbahn informieren die Flugbegleiter die Passagiere, ab wann Geräte genutzt werden können.
    • Wenn die Kommunikationsfunktion eines persönlichen elektronischen Geräts mit Funkwellenübertragung nicht deaktiviert werden und das Gerät nicht auf den Flugmodus gestellt werden kann, darf es während des Fluges nicht verwendet werden. Zu solchen Geräten zählen Fernsender, Funksender und Empfänger sowie elektronische Geräte, die Nachrichten per Funk übertragen. Beispielsweise können Fernbedienungen von elektrischen Spielzeugen oder Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, die Navigations-, Kommunikations- und Steuersysteme des Flugzeugs stören.
    • Um im Fall einer Notfallevakuierung Beeinträchtigungen zu vermeiden, ist die Nutzung von elektronischen Geräten, die nicht in den Taschen von Kleidungsstücken oder in den Sitztaschen verstaut werden können, während dem Start und der Landung untersagt. Persönliche elektronische Geräte wie Laptops, die nicht in den Taschen von Kleidungsstücken oder in den Sitztaschen verstaut werden können, müssen bei einer Flughöhe von unter 3.000 Metern in den Fächern über oder unter dem Sitz verstaut werden. Die Verwendung ist untersagt.
    • Wenn Flugbegleiter nicht bestätigen können, ob die Kommunikationsfunktion eines Mobiltelefons deaktiviert wurde oder ob das Mobiltelefon die Systeme des Flugzeugs stören könnte, hat der Passagier den Anweisungen der Flugbegleiter Folge zu leisten und es abzuschalten.
    • Wenn fluginterne Kommunikationseinrichtungen gestartet wurden, können Sie nur auf den WLAN-Dienst zugreifen, wenn Ihre Geräte auf Flugmodus gestellt sind. Bitte beachten Sie den Leitfaden für die zeitliche Planung der Nutzung des Dienstes und die entsprechenden Vorschriften und befolgen Sie die Anweisungen des Kabinenpersonals.
      • Die Flugzeugtypen 777, A350 und A321neo verfügen über WLAN an Bord. Damit es in der Kabine nicht zu laut wird, sind die Sprachkommunikation und die Videofunktionen des WLAN-Dienstes deaktiviert.
      • Die Flugzeugtypen 738 und A330 sind mit dem drahtlosen Unterhaltungssystem Fantasy Sky ausgestattet. Das System bietet nur Audio-/Videoprogramme an Bord und kann keine Verbindung zum Internet herstellen. Zur Nutzung dieses Unterhaltungssystems müssen Passagiere über einen eigenen Kopfhörer verfügen.
    • Wenn unsere Flugzeuge in ausländischen Territorien unterwegs sind, müssen die Passagiere den Anweisungen der Flugbegleiter zum Abschalten ihrer persönlichen Elektronikgeräte Folge leisten, sofern es die lokalen Luftfahrtvorschriften so vorsehen.
    • Bei Flügen von China Airlines sind elektronische Zigaretten nicht gestattet.
    • Steckdosen für elektrische Rasierer befinden sich auf der Toilette. Die Steckdosen und USB-Anschlüsse in den Kabinensitzen eignen sich für persönliche elektronische Geräte.
    • Aus Gründen der Flugsicherheit dürfen Powerbanks, Lithium-Ersatzakkus und elektronische Geräte mit nicht ausschaltbarer Ladefunktion (wie Bluetooth-Kopfhörer und Ladeetuis) nicht im Aufgabegepäck abgegeben werden. Sie müssen im Handgepäck mitgeführt und ordnungsgemäß verstaut werden, um Kurzschlüsse und Schäden zu vermeiden. Während unserer Flüge ist die Aufladung und Verwendung von Powerbanks und Lithium-Ersatzakkus strengstens verboten. Außerdem dürfen aufladbare elektronische Geräte während des gesamten Fluges nicht aufgeladen werden. Darüber hinaus wird empfohlen, keine Powerbanks in den über den Sitzen angebrachten Ablagen an Bord zu verstauen. (Wenn es sich bei den vom Passagier mitgeführten Ersatz-Lithiumbatterien um ein von China Airlines zugelassenes medizinisches tragbares elektronisches Gerät (M-PED) handelt, unterliegen sie nicht den oben genannten Nutzungseinschränkungen. Die Ersatzbatterien dürfen jedoch nicht über die Stromversorgung an Bord aufgeladen werden.)
    • Jeder Fluggast darf maximal zwei Powerbanks mitführen.
    • Passagiere dürfen medizinische tragbare elektronische Geräte (M-PED) mit an Bord nehmen.
      • Wenn Passagiere elektronische medizinische Ausrüstung mitführen und aus von einem qualifizierten Arzt diagnostizierten gesundheitlichen Gründen während des Fluges verwenden müssen (z. B. mobile Atemgeräte, Respiratoren oder Sputum-Absauger), sollten sie entsprechende Ersatzbatterien (für das 1,5-Fache der Flugzeit) bereithalten, da an Bord keine Stromversorgung vorhanden ist. Bitte benachrichtigen Sie die Buchungszentrale von China Airlines mindestens zwei Werktage (Wochenenden und Feiertage ausgenommen) vor Abflug, um den Antrag abzuschließen.
      • Andere nicht lebenserhaltende elektronische medizinische Ausrüstung (CPAP-Geräte, Continuous Positive Airway Pressure) kann an Bord an eine Steckdose/einen USB-Anschluss am Sitz angeschlossen werden.
      • Die Ausrüstung muss den Vorschriften hinsichtlich der Maße und des Gewichts von Handgepäck entsprechen. Um sich über die wichtigsten Vorkehrungen für Flüge mit mobiler elektronischer medizinischer Ausrüstung zu informieren, nutzen Sie bitte den folgenden Link oder wenden sich an die Buchungszentren von China Airlines.

    Welche elektronischen Geräte dürfen während des Fluges nicht verwendet werden?

    1. Dampf von elektronischen Zigaretten sowie anderer Dampf oder Rauch wird von persönlichen Luftbefeuchtern oder Luftreinigern abgegeben.
    2. Haushaltsgeräte wie Heizgeräte, Heizdecken, Haartrockner und elektrische Wechselrichter/Konverter.
    3. CB-Funkgeräte.
    4. Sender, mit denen Geräte wie Spielzeug ferngesteuert werden können.
    5. Übertragungsmedien.
    6. Elektronische Geräte, wie z. B. Geräte ohne Smartphone-Funktionen, bei denen der Flugmodus nicht aktiviert oder das WLAN oder andere Kommunikationsfunktionen nicht ausgeschaltet werden können.
    7. Andere persönliche elektronische Geräte können die Navigation, Kommunikation und Steuerungssysteme des Flugzeugs direkt stören.

    Kann ich mein Gerät während des Flugs über die Stromversorgung an Bord aufladen?

    1. Einige Flugzeuge sind mit einer Steckdose/einem USB-Anschluss am Sitz ausgestattet. Die Ausgangsspannung im Flugzeug beträgt 110 V (Wechselstrom) mit einer maximalen Ausgangsleistung von 100 Watt. Die Spannung des USB-Anschlusses beträgt 5 V (Gleichstrom) mit einer maximalen Ausgangsleistung von 500 mA. Wenn Ihr Gerät mehr Strom benötigt, wird Ihre Stromversorgung an Bord automatisch deaktiviert. Die Stromversorgung der benachbarten Sitzplätze kann dadurch ebenfalls beeinträchtigt werden.
    2. Die Steckdose/der USB-Anschluss am Flugzeugsitz ist nur für kleine elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets und E-Books oder andere nicht lebenserhaltende elektronische medizinische Geräte, wie z. B. CPAP-Geräte (Continuous Positive Airway Pressure), elektrische Milchpumpen usw. geeignet. Bitte nutzen Sie die Stromversorgung an Ihrem Sitz zum Aufladen Ihrer elektronischen Geräte mit Vorsicht. Sollten Sie Auffälligkeiten feststellen, unterbrechen Sie bitte das Aufladen Ihres Geräts und informieren Sie unverzüglich das Kabinenpersonal.
    3. Die Verwendung einer Steckdose/eines USB-Anschlusses am Sitz zum Laden von Powerbanks und Lithium-Ersatzakkus während des Fluges ist verboten.
    4. Steckdosen in der Bordtoilette sind ausschließlich für die Verwendung mit Elektrorasierern bestimmt.
    5. Bitte beachten Sie, dass die Verfügbarkeit und Funktionstüchtigkeit einer Steckdose/eines USB-Anschlusses am Sitz nicht auf allen Flügen und an jedem Sitzplatz garantiert werden kann. Die Stromversorgung kann ohne vorherige Ankündigung unterbrochen werden, wenn sie ihre Grenze überschreitet oder eine Systemstörung vorliegt. Wenn eine Stromversorgung für Ihre tragbaren elektronischen Geräte/nicht lebenserhaltende elektronische medizinische Ausrüstung erforderlich ist, sollten Sie Ersatzbatterien mit ausreichender Leistung (1,5-mal die Flugzeit) mitführen. Diese müssen gemäß den Vorschriften von China Airlines mit an Bord gebracht und einzeln geschützt werden, sodass Kurzschlüsse oder Schäden vermieden werden. Gleichzeitig müssen sie den Bestimmungen der IATA-Gefahrgutvorschriften (Dangerous Goods Regulations of Air Transport) entsprechen.
    6. China Airlines haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die einem Passagier dadurch entstehen, dass er die Stromversorgung an Bord für tragbare elektronische Geräte oder nicht lebenserhaltende elektronische medizinische Ausrüstung nutzt, sei es aufgrund eines Ausfalls der Stromversorgung an Bord oder aus anderen damit zusammenhängenden Gründen. Die Nutzung der Stromversorgung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Ausrüstung muss den Vorschriften hinsichtlich der Maße und des Gewichts von Handgepäck entsprechen. Wenn tragbare elektronische Geräte eines Passagiers aufgrund der unsachgemäßen Verwendung oder eines Problems am Gerät selbst einen Kurzschluss verursachen, der zu Personen- oder Sachschäden seitens China Airlines, anderer Passagiere oder Dritten führt, ist der Passagier, der das Gerät verwendet (und sein gesetzlicher Vertreter) zur Entschädigungsleistung verpflichtet.

    Sicherheit an Bord

    Machen Sie sich mit den Vorschriften zu elektronischen Geräten und den Sicherheitsinformationen während des Fluges vertraut.