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    Voraussetzungen für das Boarding

    Schwangerschaftswoche
    Voraussetzungen für das Boarding
    Vor der 30. Woche
    Keine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Bitte führen Sie die entsprechenden Unterlagen mit sich.
    30. bis 35. Woche (Einzelschwangerschaft)
    30. bis 31. Woche (Mehrlingsschwangerschaft)
    Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
    Ab der 36. Woche (Einzelschwangerschaft)
    Ab der 32. Woche (Mehrlingsschwangerschaft)
    Nicht an Bord erlaubt
    Innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt
    Nicht an Bord erlaubt
    • Aus Gründen der Flugsicherheit, und um die Gesundheit der Passagiere zu schützen, müssen schwangere Passagiere unser Reservierungspersonal über das erwartete Entbindungsdatum informieren. Dabei müssen sie angeben, ob es sich um eine Einzel- oder Mehrlingsschwangerschaft handelt. Zudem wird schwangeren Passagieren empfohlen, ihre Patientenakten mit den entsprechenden Informationen bei der Reise mit sich zu führen.

    • Schwangere Passagiere, die gegen die Bestimmungen verstoßen oder falsche Angaben machen, können deutliche Verzögerungen und Kosten für die Fluggesellschaft und andere Passagiere verursachen. China Airlines behält sich das Recht vor, die Kosten (unter anderem für Flugumleitungen oder Entschädigungsforderungen aufgrund von Verspätungen) auf gerichtlichem Weg zurückzufordern.

    Medizinische Genehmigung

    • Halten Sie die ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und das ärztliche Gutachten bereit, die nicht länger als 10 Tage vor dem Abflug ausgestellt worden sein dürfen.

    • Die ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung muss den Gesundheitszustand des Fötus, das Stadium der Schwangerschaft (in Wochen), den voraussichtlichen Entbindungstermin, eine Angabe zu Einzel- oder Mehrlingsschwangerschaft sowie die Flugtauglichkeit enthalten. Es muss von einem qualifizierten Geburtshelfer ausgestellt worden sein (nur in chinesischer oder englischer Sprache).

    • Bitte wenden Sie sich an unser Kundenservicecenter, um die ärztliche Genehmigung einzuholen und Ihre Buchung zu bestätigen. Reichen Sie dazu die ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und das ärztliche Gutachten mindestens 2 Werktage (Wochenenden und Feiertage ausgenommen) vor dem geplanten Abflug ein.

    • Die Fluggenehmigung für Rück- und Anschlussflüge innerhalb von 2 Wochen nach dem ersten Abflug kann bereits im Antragsformular für den ersten Flug beantragt werden.

    Schwangerschaft, Säuglinge und Kinder

    Schwangere Passagiere und Personen, die mit Kleinkindern oder Kindern reisen, werden gebeten, die Reiserichtlinien im Voraus zu lesen, um eine reibungslose und komfortable Reise zu gewährleisten.