Aus Gründen der Sicherheit aller Passagiere, der Besatzung und des Flugzeugs sind die folgenden Gegenstände im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck strengstens verboten:
Sprengstoff, Munition, Feuerwerkskörper und Leuchtsignale.
Sicherheitsbehälter/Behälter, die Gegenstände wie Lithiumbatterien oder Pyrotechnik enthalten.
Petroleum, Petroleumheizer, elektrischer Petroleumheizer.
Komprimierte Gase (entflammbar, nicht entflammbar, giftig) wie Butan, Propan, Tauchzylinder, Feuerzeugbenzin oder Nachfüllgas.
Oxidierende Stoffe wie Bleichpulver und Peroxide.
Entflammbare Flüssigkeiten wie Lacke und Klebstoffe.
Entflammbare feste Stoffe wie Schwefelzündhölzer oder Streichhölzer sowie leicht entzündbare Gegenstände.
Abwehrstoffe wie Pfefferspray mit reizenden Eigenschaften.
Giftstoffe wie Arsen, Cyanid oder Insektizide.
Radioaktive Materialien.
Korrosive Materialien wie Quecksilber (das beispielsweise in Thermometern oder Blutdruckmessgeräten enthalten sein kann), Säure-, Alkali- und Nasszellenbatterien.
Alle weiteren Substanzen, die bei einem Flug eine Gefahr darstellen, wie magnetische, ätzende oder reizende Materialien.
Hoverboards mit fest verbauten oder nicht entfernten Lithiumakkus, E-Boards (selbstbalancierende Rollbretter), Balance Boards, elektrische Gepäck-Roller und ähnliche Board-Geräte.
Sturmfeuerzeuge, Zigarrenfeuerzeuge, Überallzündhölzer, batteriebetriebene Feuerzeuge (z. B. Laser-, Plasma-, Tesla-, Sturm- und Lichtbogen-Feuerzeuge) ohne Sicherheitskappe oder Schutz gegen unbeabsichtigtes Einschalten sind verboten.
Überprüfen Sie vor Ihrem Flug die Vorschriften für verbotene/Einschränkungen unterliegende Gegenstände und Lithium-Batterien.