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Fluggastrechte

Fluggastrechte

Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 gilt für Passagiere, die mit einem gültigen Ticket und einer bestätigten Reservierung von einem EU-Flughafen abfliegen.


Nichtbeförderung, Verspätung oder Annulierung

Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird oder Ihr Flug kurzfristig gestrichen wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit, Zugang zu Kommunikationsmitteln (falls erforderlich) und Beförderung zum und vom Ort der Unterbringung. Im Falle einer großen Verspätung erhalten Sie Unterstützung nach 1) zwei Stunden oder mehr bei Flügen mit einer Entfernung von 1.500 km oder weniger 2) drei Stunden oder mehr bei längeren Flügen innerhalb der Europäischen Union oder bei anderen Flügen mit einer Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km 3) vier Stunden oder mehr bei Flügen mit einer Entfernung von über 3.500 km außerhalb der Europäischen Union. Bei Nichtbeförderung oder Annulierung haben Sie die Wahl zwischen einer anderweitigen Beförderung und der Erstattung des Flugpreises. Eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt angeboten werden oder eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt nach Ihrem Wunsch ohne zusätzliche Kosten. Alternativ sollte eine Erstattung des Flugpreises und gegebenenfalls eine kostenlose Rückreise zu dem Ort, an dem Sie Ihre Reise begonnen haben, zum frühestmöglichen Zeitpunkt angeboten werden (dies gilt auch für große Verspätungen beim Abflug von mehr als fünf Stunden). Die Fluggesellschaft ist nicht mehr zur Betreuung verpflichtet, wenn Sie die Erstattung akzeptiert haben.


Entschädigung 

Je nach Entfernung Ihres Fluges und der Verspätung bei der Ankunft an Ihrem Zielort haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 125 und 600 €. Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, es sei denn, Sie wurden mindestens 14 Tage vor dem Flug über die Annullierung informiert, Sie wurden in die Nähe Ihrer ursprünglichen Flugzeiten umgeleitet oder die Fluggesellschaft kann nachweisen, dass die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.


Haftung von Fluggesellschaften bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck 

Vorbehaltlich bestimmter Kriterien und Einschränkungen können Fluggesellschaften für Verletzungen oder Tod infolge eines Unfalls haftbar gemacht werden. Sie haben möglicherweise auch Anspruch auf Entschädigung bei Verlust, Verspätung oder Beschädigung von Gepäck (einschließlich Mobilitätshilfen). Sie müssen Ihre Ansprüche innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt Ihres Gepäcks bei der Fluggesellschaft geltend machen, wenn es beschädigt wurde, und innerhalb von 21 Tagen, wenn es verspätet ist.


Personen mit eingeschränkter Mobilität oder besonderen Bedürfnissen

Die Luftfahrtunternehmen sollten vorrangig Personen mit eingeschränkter Mobilität und die sie begleitenden Personen oder zertifizierten Begleithunde befördern, die ebenso wie unbegleitete Kinder ein Recht auf schnellstmögliche Betreuung im Falle von Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätungen jeglicher Dauer haben.

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