1. Passagier ist im Besitz mehrerer separater Reisetickets
Wenn eine Reise mehr als ein Reiseziel beinhaltet und mindestens zwei Airlines daran beteiligt sind, müssen gemäß den Bestimmungen der IATA alle Flugrouten auf einem gemeinsamen Ticket vermerkt sein.Wenn ein Passagier mindestens zwei „separate Reisetickets“ besitzt, bedeutet dies, dass für diese Reise auch mindestens zwei verschiedene „Vertragsbestimmungen“ gelten und das Gepäck nicht automatisch vom Ausgangsort zum Bestimmungsflughafen gelangt. Der Passagier muss sein Gepäck am Transferflughafen abholen und für den Anschlussflug erneut einchecken.
Des Weiteren gelten bei verschiedenen Airlines unterschiedliche Freigepäckbestimmungen, d. h. dass eine bestimmte Freigepäckmenge unter Umständen nicht auf die gesamte Flugroute eines Passagiers zutrifft. Deshalb sollten Sie die Freigepäckbestimmungen der verschiedenen Airlines vor Reiseantritt überprüfen und sicherstellen, dass Sie diese auf Ihrer gesamten Flugroute einhalten.